Logo Baufi Deutschland

Spekulationssteuer berechnen

Spekulationssteuer berechnen inkl. Rechner

Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

Experte für Immobilien und Finanzierungen

🔍 Das Wichtigste vorab:

Du suchst eine Finanzierung?

Klicke jetzt ganz einfach auf den Button! Wir freuen uns auf dich.

📖 Inhaltsverzeichnis

Definition der Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die auf Gewinne aus dem Verkauf bestimmter Wirtschaftsgüter innerhalb einer bestimmten Frist erhoben wird. Im Immobilienbereich bezieht sie sich auf den Gewinn, der beim Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb erzielt wird.

 

Der Hauptzweck der Spekulationssteuer besteht darin, kurzfristige Gewinnmitnahmen zu besteuern und damit spekulative Immobiliengeschäfte zu regulieren. Das Finanzamt betrachtet Immobilien als Wirtschaftsgüter, die langfristig genutzt werden sollen.

 

Wer also eine Immobilie erwirbt und sie innerhalb der Spekulationsfrist wieder verkauft, ohne dass eine Eigennutzung nachgewiesen werden kann, muss mit einer Steuerpflicht rechnen.

 

Die Spekulationssteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern fällt unter die Einkommensteuer und wird gemäß dem persönlichen Steuersatz berechnet. Das bedeutet, dass der individuelle Einkommenssteuersatz auf den Gewinn angewendet wird. Anders als bei Kapitalerträgen gibt es keinen festen Steuersatz wie die Abgeltungssteuer.

 

Besonders relevant ist die Regelung für Investoren und Eigennutzer. Während Letztere unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit sein können, müssen Investoren, die innerhalb der Frist verkaufen, die Steuer einplanen. In Deutschland gibt es jedoch auch zahlreiche legale Möglichkeiten, die Spekulationssteuer zu umgehen oder zu minimieren, etwa durch geschickte Steuerplanung oder die Nutzung von Freibeträgen.

Wann wird die Spekulationssteuer fällig?

Die Spekulationssteuer wird nur dann fällig, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb mit Gewinn veräußert wird.

 

Der entscheidende Faktor ist die sogenannte Spekulationsfrist, die mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags beginnt und mit dem Verkaufsdatum endet.

 

Wichtige Sonderregelungen betreffen geerbte oder geschenkte Immobilien. Bei einer Erbschaft wird nicht das Erbdatum, sondern das ursprüngliche Erwerbsdatum des Erblassers herangezogen. Wenn der Erblasser die Immobilie bereits länger als zehn Jahre besessen hat, entfällt die Steuerpflicht für den Erben.

 

Eine weitere Ausnahme betrifft selbst genutzte Immobilien. Wenn der Eigentümer die Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren selbst genutzt hat, entfällt die Spekulationssteuer. Hierbei reicht es aus, wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wurde – eine durchgehende Nutzung über den gesamten Zeitraum ist nicht erforderlich.

 

Die Steuer wird ebenfalls nicht fällig, wenn beim Verkauf kein Gewinn erzielt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Verkaufspreis die ursprünglichen Anschaffungskosten und Nebenkosten nicht übersteigt.

 

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Immobilien regelmäßig verkauft werden. Wer in einem kurzen Zeitraum mehrere Immobilien mit Gewinn veräußert, könnte vom Finanzamt als gewerblicher Immobilienhändler eingestuft werden, was steuerliche Konsequenzen hat.

Du suchst eine Finanzierung?

Klicke jetzt ganz einfach auf den Button! Wir freuen uns auf dich.

Spekulationssteuer berechnen

Die Berechnung der Spekulationssteuer erfolgt auf Basis des erzielten Veräußerungsgewinns. Der Gewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den ursprünglichen Anschaffungskosten, einschließlich aller relevanten Nebenkosten.

 

Die wichtigsten Faktoren zur Berechnung sind:

 

  • Anschaffungskosten: Dazu gehören der Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren.
  • Veräußerungserlös: Der tatsächlich erzielte Verkaufspreis.
  • Nebenkosten des Verkaufs: Notarkosten, Maklerprovision und weitere Verkaufsnebenkosten können in Abzug gebracht werden.
  • Steuersatz: Die Spekulationssteuer richtet sich nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz des Verkäufers.

 

Ein Beispiel: Eine Immobilie wird für 300.000 Euro gekauft und später für 400.000 Euro verkauft. Die Anschaffungskosten betrugen 20.000 Euro und die Verkaufsnebenkosten 10.000 Euro. Der zu versteuernde Gewinn beträgt somit 70.000 Euro. Wird dieser Betrag mit einem individuellen Steuersatz von 42 % versteuert, ergibt sich eine Spekulationssteuer von 29.400 Euro.

 

Hinweis: Oben auf dieser Seite haben wir für dich einen Spekulationssteuer Rechner gebaut.

Steuerliche Freibeträge und Abschreibungsmöglichkeiten

Im Gegensatz zu anderen Steuerarten gibt es bei der Spekulationssteuer keinen festgelegten Freibetrag, unter dem Gewinne automatisch steuerfrei sind. Dennoch existieren legale Möglichkeiten, die Steuerlast durch gezielte Abschreibungen und andere steuerliche Gestaltungsmaßnahmen zu minimieren.

 

Freibeträge bei der Spekulationssteuer

Während es für andere Einkommensarten Steuerfreibeträge gibt, sieht das deutsche Einkommensteuergesetz (§ 23 EStG) keine direkte Freigrenze für Gewinne aus Spekulationsgeschäften mit Immobilien vor. Das bedeutet, dass jeder Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig ist, sofern die Spekulationsfrist nicht überschritten wurde.

 

Allerdings gibt es einige indirekte Freibeträge und Steuervergünstigungen, die genutzt werden können:

 

  1. Grundfreibetrag in der Einkommensteuer
    Da die Spekulationssteuer als Teil der Einkommensteuer berechnet wird, kann der allgemeine Einkommensteuerfreibetrag greifen. Im Jahr 2024 liegt dieser für Ledige bei 11.604 Euro und für Verheiratete bei 23.208 Euro. Gewinne aus Spekulationsgeschäften werden mit anderen Einkünften addiert, und nur das Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, unterliegt der Steuer.

  2. Freistellung durch Eigennutzung
    Falls eine Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei vorhergehenden Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, entfällt die Spekulationssteuer komplett. Hierbei muss die Nutzung nicht das gesamte Kalenderjahr umfassen – auch ein Einzug wenige Monate vor Jahresende kann ausreichen.

  3. Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen
    Falls in einem Jahr außergewöhnlich hohe Kosten anfallen (z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten oder Unterstützung von Angehörigen), können diese steuermindernd wirken. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen, was indirekt die Steuerlast der Spekulationssteuer senken kann.

 

Abschreibungsmöglichkeiten zur Senkung der Steuerlast

Eine weitere Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren, sind Abschreibungen. Diese sind vor allem für vermietete Immobilien von großer Bedeutung, da sie den steuerlich relevanten Gewinn senken.

 

1. Lineare Abschreibung (AfA – Absetzung für Abnutzung)

Die häufigste Abschreibungsmethode für Immobilien ist die lineare Abschreibung. Dabei wird die Immobilie über einen festen Zeitraum abgeschrieben:

 

  • Für Gebäude, die nach 1925 errichtet wurden, beträgt die jährliche Abschreibung 2 % des Anschaffungspreises.
  • Für Gebäude, die vor 1925 errichtet wurden, beträgt die jährliche Abschreibung 2,5 %.

 

Beispiel: Ein Vermieter kauft eine Immobilie für 300.000 Euro (abzüglich des Grundstückswerts, da dieser nicht abgeschrieben werden kann). Wenn die Immobilie nach 1925 erbaut wurde, kann er jährlich 2 % davon, also 6.000 Euro, steuerlich geltend machen.

 

2. Sonderabschreibungen

Unter bestimmten Bedingungen können Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Diese sind besonders für denkmalgeschützte Immobilien oder energetische Sanierungen relevant:

 

  • Denkmalschutz-AfA: Wer eine denkmalgeschützte Immobilie kauft und saniert, kann die Sanierungskosten über 12 Jahre hinweg steuerlich absetzen (8 Jahre mit 9 % und weitere 4 Jahre mit 7 % der Kosten).
  • Sonderabschreibungen für energetische Maßnahmen: Für energetische Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungserneuerung) kann eine Sonderabschreibung von 20 % über 3 Jahre genutzt werden.

 

3. Degressive Abschreibung (zeitweise möglich)

Die degressive Abschreibung wurde in der Vergangenheit mehrfach eingeführt und wieder abgeschafft. Sie ermöglicht es, in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen, wodurch sich die Steuerlast in diesen Jahren besonders stark senken lässt.

 

Ein Beispiel war die Sonderregelung für Neubauten von 2020 bis 2022, die eine degressive Abschreibung von bis zu 5 % jährlich erlaubte.

 

4. Abschreibung von Modernisierungskosten

Nicht alle Kosten für eine Immobilie sind sofort steuerlich absetzbar, aber größere Modernisierungsmaßnahmen können die Steuerlast reduzieren. Hier gibt es zwei Kategorien:

 

  • Werterhaltende Maßnahmen (z. B. Reparaturen) sind sofort absetzbar.
  • Werterhöhende Maßnahmen (z. B. Anbau oder Dachausbau) müssen über die reguläre Abschreibung verteilt werden.

 

Wichtig: Wenn in den ersten drei Jahren nach dem Kauf mehr als 15 % des Kaufpreises in Modernisierung investiert werden, müssen diese Kosten als nachträgliche Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

 

Kombination von Freibeträgen und Abschreibungen

Wer die genannten Möglichkeiten geschickt kombiniert, kann die Spekulationssteuer erheblich reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Ein Beispiel:

 

  • Eine vermietete Immobilie wird vor dem Verkauf umfangreich saniert.
    → Die Sanierungskosten können über die Denkmalschutz-AfA oder energetische Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden.

 

  • Das Einkommen im Verkaufsjahr wird durch andere außergewöhnliche Belastungen gesenkt.
    → Dies reduziert die Höhe der Spekulationssteuer, da der persönliche Steuersatz sinkt.

 

  • Die Immobilie wird erst nach 10 Jahren verkauft oder vorher selbst genutzt.
    → Dadurch entfällt die Spekulationssteuer vollständig.

Du suchst eine Finanzierung?

Klicke jetzt ganz einfach auf den Button! Wir freuen uns auf dich.

Vermeidungsstrategien zur Spekulationssteuer

Da die Spekulationssteuer in Deutschland erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen kann, suchen viele Immobilienbesitzer nach legalen Möglichkeiten, sie zu umgehen oder zumindest zu reduzieren. Es gibt mehrere bewährte Strategien, um die Steuerpflicht zu vermeiden oder zu minimieren.

 

Die wichtigsten Methoden sind:

 

  1. Warten auf das Ende der 10-jährigen Spekulationsfrist
  2. Eigennutzung der Immobilie vor dem Verkauf
  3. Vererbung oder Schenkung statt Verkauf
  4. Verkauf mit Verlust oder ohne Gewinn
  5. Steueroptimierte Verkaufsstrategien
  6. Umwandlung in eine vermögensverwaltende Gesellschaft

 

1. Warten auf das Ende der 10-jährigen Spekulationsfrist

Die einfachste und sicherste Möglichkeit, die Spekulationssteuer zu vermeiden, ist, die Immobilie erst nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist zu verkaufen. In diesem Fall entfällt die Steuerpflicht komplett, unabhängig davon, wie hoch der Verkaufsgewinn ausfällt.

 

  • Wann beginnt die Frist?

    • Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags und endet genau zehn Jahre später.
    • Wichtig: Das notarielle Beurkundungsdatum des Verkaufsvertrags muss nach Ablauf der zehn Jahre liegen.

 

  • Sonderfall: Geerbte Immobilien

    • Bei Erbschaften zählt das ursprüngliche Kaufdatum des Erblassers. Hat dieser die Immobilie bereits mehr als zehn Jahre besessen, entfällt die Steuerpflicht für den Erben.

 

  • Sonderfall: Geschenkte Immobilien

    • Hier übernimmt der Beschenkte die Spekulationsfrist des Schenkenden. Hat der ursprüngliche Eigentümer die Immobilie bereits über zehn Jahre gehalten, ist auch der Beschenkte von der Spekulationssteuer befreit.

 

2. Eigennutzung der Immobilie vor dem Verkauf

Eine weitere Strategie zur Vermeidung der Spekulationssteuer besteht darin, die Immobilie vor dem Verkauf selbst zu bewohnen. Wenn der Eigentümer die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt hat, entfällt die Spekulationssteuer (§ 23 EStG).

 

  • Wichtige Bedingungen:

    • Die Selbstnutzung muss im Verkaufsjahr sowie in den zwei vorherigen Kalenderjahren erfolgen.
    • Eine komplette dreijährige Nutzung ist nicht erforderlich. Selbst wenn die Immobilie im Dezember eines Jahres bezogen wird und im Januar zwei Jahre später verkauft wird, greift die Regel.

 

  • Beispiel:

    • Ein Eigentümer kauft eine Wohnung im Jahr 2016 und vermietet sie bis 2022.
    • Er zieht im Januar 2023 selbst ein und verkauft die Wohnung im Januar 2025.
    • Da die Immobilie nun zwei volle Kalenderjahre + Verkaufsjahr selbst genutzt wurde, entfällt die Spekulationssteuer.

 

3. Vererbung oder Schenkung statt Verkauf

Anstatt eine Immobilie zu verkaufen und eine hohe Steuerlast zu riskieren, kann es sich lohnen, die Immobilie innerhalb der Familie zu vererben oder zu verschenken.

 

  • Erbschaft:

    • Erben übernehmen das ursprüngliche Kaufdatum des Erblassers.
    • War die Immobilie bereits seit mehr als zehn Jahren im Besitz des Erblassers, fällt keine Spekulationssteuer an.

 

  • Schenkung:

    • Schenkungen haben denselben steuerlichen Vorteil: Der Beschenkte übernimmt das ursprüngliche Kaufdatum.
    • Es ist eine gute Möglichkeit, Immobilien steuerfrei an die nächste Generation weiterzugeben.

 

4. Verkauf mit Verlust oder ohne Gewinn

Die Spekulationssteuer wird nur auf den Veräußerungsgewinn erhoben. Wenn keine oder nur geringe Gewinne erzielt werden, fällt die Steuer entsprechend gering aus.

 

  • Strategien zur Reduzierung des Gewinns:

    • Abzug von Verkaufsnebenkosten (z. B. Maklerprovision, Notarkosten, Grundbuchgebühren).
    • Abzug von Modernisierungskosten, sofern diese nicht bereits steuerlich berücksichtigt wurden.
    • Verkaufspreis so kalkulieren, dass kein oder nur ein geringer Gewinn entsteht.

 

  • Beispiel:

    • Eine Immobilie wurde 2018 für 300.000 Euro gekauft.
    • Aufgrund von Modernisierungen und Kosten (50.000 Euro) beträgt der tatsächliche Anschaffungspreis 350.000 Euro.
    • Wird die Immobilie für 360.000 Euro verkauft, liegt der steuerpflichtige Gewinn bei nur 10.000 Euro.

 

5. Steueroptimierte Verkaufsstrategien

Ein geplanter und durchdachter Verkaufszeitpunkt kann die Steuerlast minimieren. Zu den steuerlichen Optimierungsmaßnahmen gehören:

 

  • Verkauf auf mehrere Jahre verteilen

    • Gewinne aus Immobilienverkäufen unterliegen dem individuellen Einkommenssteuersatz.
    • Wird der Verkaufserlös auf mehrere Jahre aufgeteilt (z. B. durch Ratenzahlung), kann der Steuersatz gesenkt werden.

 

  • Nutzung des Grundfreibetrags

    • Der Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro für Ledige) kann genutzt werden, um kleinere Gewinne steuerfrei zu realisieren.

 

  • Verkauf an eine eigene Gesellschaft

    • In manchen Fällen kann es steuerlich sinnvoll sein, eine Immobilie an eine selbst gegründete Gesellschaft zu verkaufen.

 

6. Umwandlung in eine vermögensverwaltende Gesellschaft

Eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Steuerlast ist die Umwandlung von Privatbesitz in eine vermögensverwaltende Gesellschaft (z. B. eine GmbH oder GbR).

 

  • Vorteile:

    • Gewinne werden nicht mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz, sondern mit der niedrigeren Körperschaftsteuer versteuert.
    • Es gibt Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung.

 

  • Nachteile:

    • Komplexität und Verwaltungsaufwand.
    • Kosten für Gründung und Buchhaltung.

 

Diese Strategie lohnt sich vor allem für Investoren mit mehreren Immobilien.

Sonderfälle und Ausnahmen bei der Spekulationssteuer

Während die Grundregeln zur Spekulationssteuer relativ klar definiert sind, gibt es einige Sonderfälle und Ausnahmen, die für Immobilieneigentümer von großer Bedeutung sein können.

 

Diese Sonderfälle betreffen insbesondere:

 

  1. Immobilien im Ausland
  2. Private vs. gewerbliche Immobilienverkäufe
  3. Verlustverrechnung und steuerliche Optimierung
  4. Immobilien durch Scheidung oder Trennung
  5. Teilverkauf einer Immobilie
  6. Sonderfall Nießbrauch und Wohnrecht
  7. Spekulationssteuer und betriebliche Immobilien

 

1. Immobilien im Ausland

Ein häufig übersehener Sonderfall ist die Besteuerung von Immobilien, die sich im Ausland befinden. Hier gelten besondere Regelungen, die stark vom jeweiligen Land abhängen.

 

  • Besteuerung in Deutschland:

    • Grundsätzlich unterliegen weltweite Einkünfte der deutschen Einkommensteuerpflicht, sofern der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.
    • Das bedeutet, dass auch Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien im Ausland der deutschen Spekulationssteuer unterliegen können.

 

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):

    • Viele Länder haben mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
    • In den meisten Fällen wird die Spekulationssteuer im jeweiligen Land gezahlt, in dem die Immobilie liegt.
    • Deutschland rechnet die gezahlte Steuer dann unter Umständen auf die deutsche Steuerlast an.

 

  • Beispiel:

    • Ein Deutscher kauft 2015 eine Ferienwohnung in Spanien und verkauft sie 2023 mit Gewinn.
    • Spanien erhebt auf den Verkaufsgewinn eine Kapitalertragsteuer.
    • In Deutschland wäre nach zehn Jahren keine Spekulationssteuer mehr fällig, aber die in Spanien gezahlte Steuer kann angerechnet werden.

 

2. Private vs. gewerbliche Immobilienverkäufe

Ein bedeutender Sonderfall ist der Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Immobilienverkäufen.

 

  • Privatverkäufe:

    • Werden Immobilien gelegentlich verkauft (z. B. nach zehn Jahren oder nach Selbstnutzung), bleibt es ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG).

 

  • Gewerblicher Grundstückshandel:

    • Wer regelmäßig Immobilien verkauft, könnte vom Finanzamt als gewerblicher Immobilienhändler eingestuft werden.
    • Ein gewerblicher Händler unterliegt nicht der Spekulationssteuer, sondern der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer.

 

  • Drei-Objekt-Grenze:

    • Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, riskiert die Einstufung als gewerblicher Händler.
    • Ausnahmen: Erbschaften oder Schenkungen zählen nicht zur Drei-Objekt-Grenze.

 

3. Verlustverrechnung und steuerliche Optimierung

Viele Immobilieneigentümer wissen nicht, dass Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerlich geltend gemacht werden können.

 

  • Verlustverrechnung:

    • Verluste aus einem Immobilienverkauf können mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen desselben Jahres verrechnet werden.
    • Verluste lassen sich jedoch nicht mit Einkommen aus nicht-spekulativen Quellen (z. B. Gehalt) verrechnen.

 

  • Beispiel:

    • Verkauf einer Wohnung mit 20.000 Euro Gewinn im Jahr 2024.
    • Verkauf eines Hauses mit 15.000 Euro Verlust im selben Jahr.
    • Der zu versteuernde Gewinn reduziert sich auf 5.000 Euro.

 

4. Immobilien durch Scheidung oder Trennung

Ein Sonderfall ist der Verkauf von Immobilien im Zuge einer Scheidung oder Trennung.

 

  • Eigennutzung zählt weiterhin:

    • Wenn einer der Ehepartner in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt und die Spekulationsfrist überschreitet, fällt keine Steuer an.
    • Auch wenn die Immobilie nach der Trennung kurzfristig vermietet wurde, kann eine Spekulationssteuerpflicht eintreten.

 

  • Empfohlene Lösung:

    • Eine Schenkung an den Ex-Partner kann unter Umständen günstiger sein als ein Verkauf mit Spekulationssteuer.

 

5. Teilverkauf einer Immobilie

Ein oft diskutierter Sonderfall ist der Teilverkauf einer Immobilie.

 

  • Regeln für den Teilverkauf:

    • Wird nur ein Anteil der Immobilie verkauft, zählt der Verkauf dieses Anteils als spekulationspflichtig, wenn er innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb erfolgt.
    • Der zu versteuernde Gewinn wird anteilig berechnet.

 

  • Alternative Lösungen:

    • Ein Verkauf von unter 50 % der Immobilie an Familienmitglieder kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben.
    • In manchen Fällen kann ein Nießbrauchrecht sinnvoll sein.

 

6. Sonderfall Nießbrauch und Wohnrecht

Viele Immobilienbesitzer möchten ihre Immobilie an ihre Erben übertragen, aber gleichzeitig weiterhin dort wohnen bleiben. Eine Möglichkeit, Spekulationssteuer zu vermeiden, ist die Einräumung eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts.

 

  • Nießbrauchrecht:

    • Die Immobilie wird übertragen, aber der ursprüngliche Eigentümer behält das volle Nutzungsrecht.
    • Da kein Verkauf stattfindet, fällt keine Spekulationssteuer an.

 

  • Wohnrecht:

    • Eine Schenkung mit eingetragenem Wohnrecht ist eine Alternative.
    • In manchen Fällen kann dies helfen, die Steuerlast zu minimieren.

 

7. Spekulationssteuer bei betrieblichen Immobilien

Ein weiterer Sonderfall betrifft Immobilien, die betrieblich genutzt oder im Betriebsvermögen gehalten werden.

 

  • Privates vs. betriebliches Vermögen:

    • Wenn eine Immobilie ins Betriebsvermögen aufgenommen wird, gilt nicht die 10-Jahres-Frist, sondern eine längere Steuerfrist von mindestens 15 Jahren.
    • Gewinne aus dem Verkauf betrieblicher Immobilien unterliegen zudem Gewerbesteuer.

 

  • Betriebliche Nutzung durch Selbstständige:

    • Selbstständige, die eine Immobilie betrieblich genutzt haben, sollten sich steuerlich beraten lassen.
    • Eine Umwandlung in privates Vermögen ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Du suchst eine Finanzierung?

Klicke jetzt ganz einfach auf den Button! Wir freuen uns auf dich.

Relevante Gesetze und Änderungen der Gesetzeslage

Die Spekulationssteuer bei Immobilien ist in Deutschland im Einkommensteuergesetz (§ 23 EStG) geregelt. Sie sorgt immer wieder für Diskussionen, weil sie einerseits Spekulationen eindämmen, andererseits aber auch private Immobilienverkäufer betreffen soll.

 

Im Laufe der Jahre gab es einige Anpassungen und Reformvorschläge – und es ist nicht auszuschließen, dass sich auch in Zukunft noch einiges ändert.

 

Wie ist die Spekulationssteuer gesetzlich geregelt?

Die rechtlichen Grundlagen zur Spekulationssteuer findet man im Einkommensteuergesetz, genauer gesagt in § 23 EStG. Dort wird festgelegt, dass Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien innerhalb einer zehnjährigen Frist versteuert werden müssen – es sei denn, es gibt eine Ausnahme, wie zum Beispiel die Selbstnutzung.

 

Das bedeutet:

  • Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, zahlt Spekulationssteuer.
  • Nach Ablauf dieser Frist bleibt der Verkauf steuerfrei.
  • Falls die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde, entfällt die Steuer ebenfalls.

 

Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz des Verkäufers. Das kann in ungünstigen Fällen eine erhebliche Steuerlast bedeuten, weshalb viele Eigentümer versuchen, den Verkauf strategisch zu planen.

 

Wie hat sich die Gesetzeslage in der Vergangenheit geändert?

Die heutige zehnjährige Spekulationsfrist gibt es erst seit 1999. Vorher konnte man eine Immobilie bereits nach zwei Jahren steuerfrei verkaufen. Mit der Verlängerung wollte der Gesetzgeber Spekulationsgeschäfte unattraktiver machen und für mehr Stabilität am Immobilienmarkt sorgen.

 

Eine weitere wichtige Änderung kam 2009 mit der Einführung der Abgeltungssteuer. Kapitalgewinne aus Aktien und Fonds wurden seitdem pauschal mit 25 % versteuert – Immobiliengewinne blieben aber weiterhin Teil der individuellen Einkommensteuer.

 

2010 wurde zudem die Drei-Objekt-Grenze präzisiert: Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, kann als gewerblicher Immobilienhändler eingestuft werden und zahlt dann Gewerbesteuer statt Spekulationssteuer.

 

Sind in Zukunft Änderungen geplant?

Die Spekulationssteuer wird regelmäßig diskutiert – besonders in Zeiten steigender Immobilienpreise und politischer Maßnahmen gegen Wohnraumspekulation.

 

Einige mögliche Reformen, die immer wieder auf den Tisch kommen, sind:

 

  • Verkürzung der Spekulationsfrist auf fünf Jahre – um Verkäufe zu erleichtern und den Wohnungsmarkt flexibler zu gestalten.
  • Steuerpflicht für Immobiliengesellschaften – bislang profitieren große Investoren oft von steuerlichen Vorteilen, die private Verkäufer nicht haben.
  • Eine progressive Spekulationssteuer – je länger man eine Immobilie hält, desto niedriger könnte die Steuer ausfallen.

 

Ob und wann solche Änderungen kommen, hängt von der politischen Entwicklung ab. Besonders in Wahljahren gibt es häufig Vorschläge, die aber nicht immer umgesetzt werden.

 

Vergleich mit anderen Ländern

Im internationalen Vergleich ist die deutsche Regelung eher moderat. Andere Länder haben oft strengere oder andere Modelle:

 

  • Österreich: 30 Jahre Spekulationsfrist für ältere Immobilien, 10 Jahre für neuere.
  • Schweiz: Je nach Kanton 5 bis 20 Jahre, Steuersätze von bis zu 40 %.
  • Frankreich: Nach 22 Jahren steuerfrei, aber hohe Steuersätze davor.
  • USA: Gewinne aus Immobilienverkäufen werden ab einer Haltedauer von über einem Jahr mit einem speziellen Kapitalertragsteuersatz versteuert.
Ricardo Tunnissen

Ricardo Tunnissen

Experte für Immobilien und Finanzierungen
👉 Diesen Artikel teilen:
Baufi Deutschland

Monatliche Zins-Updates & Tipps

Hier findest du unsere Datenschutzerklärung.