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Hauskauf als unverheiratetes Paar

Hauskauf als unverheiratetes Paar

Nadine Oschmann

Nadine Oschmann

Redakteurin für Immobilien und Finanzierungen

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📖 Inhaltsverzeichnis

Besitzverhältnisse beim Hauskauf als unverheiratetes Paar

Beim Hauskauf als unverheiratetes Paar sind klare Regelungen zu den Besitzverhältnissen besonders wichtig. Ihr seid rechtlich nicht so eng miteinander verbunden wie ein verheiratetes Paar, deshalb müsst ihr frühzeitig festlegen, wer welche Anteile am Haus besitzt und wie diese im Grundbuch eingetragen werden.

 

Grundbuch und Eigentumsverhältnisse

 

Im Grundbuch wird festgehalten, wem das Haus gehört und in welchem Verhältnis. Ihr könnt euch entweder zu gleichen Teilen eintragen lassen oder festlegen, dass ein Partner einen größeren Anteil besitzt, wenn er mehr Eigenkapital einbringt.


Wichtig ist, dass die Eintragungen im Grundbuch den tatsächlichen finanziellen Beiträgen entsprechen, um im Streitfall klare Verhältnisse zu schaffen.

 

GbR oder eGbR als Alternative

 

Eine häufig gewählte Option, um die Besitzverhältnisse beim Hauskauf zu regeln, ist die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer erweiterten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). Diese Rechtsform ermöglicht es euch, das Haus gemeinsam zu kaufen und rechtlich als Einheit zu handeln.


Eine GbR bietet Flexibilität bei der Festlegung der Eigentumsverhältnisse und der Aufteilung der Rechte und Pflichten. Ihr könnt individuell regeln, wer welchen Anteil am Haus hält und wie Entscheidungen getroffen werden, beispielsweise bei einem späteren Verkauf oder einer Vermietung.

Besonders die eGbR ist interessant, wenn ihr neben dem Hauskauf auch langfristige Investitionen oder Renovierungsprojekte plant. Hierbei könnt ihr komplexere Vereinbarungen treffen, um die Interessen beider Partner zu schützen.

 

Regelungen im Falle einer Trennung

 

Eine GbR oder eGbR bietet den Vorteil, dass klare Regelungen für den Fall einer Trennung getroffen werden können. So kann festgelegt werden, dass das Haus verkauft wird und der Erlös entsprechend der Besitzanteile aufgeteilt wird.


Alternativ kann einer von euch das Haus übernehmen und den anderen auszahlen. Auch die Frage, wie mit einer Wertsteigerung oder Wertminderung des Hauses umgegangen wird, kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

 

Vorteile und Risiken einer GbR/eGbR

Eine GbR oder eGbR bietet euch Flexibilität und rechtliche Sicherheit, birgt aber auch einige Risiken. So haften beide Partner gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der GbR, was bedeutet, dass ihr beide für die Schulden des anderen einstehen müsst, falls einer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Zudem sollte bedacht werden, dass die Gründung einer GbR oder eGbR rechtlich verbindlich ist und bestimmte Formalitäten, wie ein Gesellschaftsvertrag, erfordert.

 

Notarielle Beglaubigung und Partnerschaftsvertrag

 

Ob ihr euch für eine GbR, eGbR oder eine andere Eigentumsform entscheidet, eine notarielle Beglaubigung und ein Partnerschaftsvertrag sind immer sinnvoll. Diese rechtlichen Absicherungen stellen sicher, dass eure Vereinbarungen rechtsverbindlich sind und im Streitfall vor Gericht Bestand haben. Besonders beim Hauskauf solltet ihr darauf achten, dass alle finanziellen Beiträge und Besitzverhältnisse genau festgehalten werden.

Finanzierung eines Hauses als unverheiratetes Paar

Die Finanzierung eines Hauses als unverheiratetes Paar erfordert besondere Überlegungen, da ihr finanziell und rechtlich nicht automatisch verbunden seid. Die Frage, ob ihr den Kredit gemeinsam oder getrennt aufnehmt, und wie das Eigenkapital verteilt wird, ist entscheidend.

 

Gemeinsame oder getrennte Kreditaufnahme

 

Beim Hauskauf könnt ihr den Kredit gemeinsam oder getrennt aufnehmen: 

Bei einer gemeinsamen Kreditaufnahme haften beide Partner gesamtschuldnerisch, das heißt, die Bank kann von jedem von euch die gesamte Kreditsumme verlangen, auch wenn einer von euch nicht mehr zahlt. Dies ist in der Regel die gängigste Methode, da beide Einkommen berücksichtigt werden und ihr gemeinsam oft eine höhere Kreditsumme erhaltet. Allerdings besteht das Risiko, dass einer von euch im Falle einer Trennung oder finanziellen Problemen des anderen Partners die gesamte Last tragen muss.

Bei einer getrennten Kreditaufnahme nimmt jeder von euch einen eigenen Kredit auf, der dem jeweiligen Besitzanteil am Haus entspricht. Diese Methode bietet mehr Unabhängigkeit, da jeder nur für seinen Teil des Kredits haftet. Allerdings sind die Konditionen meist schlechter, da die Bank nur das Einkommen des jeweiligen Kreditnehmers berücksichtigt.

 

Eigenkapital fair aufteilen

Ein zentraler Punkt bei der Finanzierung ist das Eigenkapital. Wenn einer von euch mehr Eigenkapital einbringt, solltet ihr dies klar festhalten. Eine Möglichkeit ist, die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch entsprechend des eingebrachten Kapitals zu regeln.

 

Alternativ könnt ihr vereinbaren, dass der Partner, der mehr Eigenkapital eingebracht hat, im Falle einer Trennung oder eines Verkaufs bevorzugt ausgezahlt wird. Diese Regelung sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden.

 

Risikolebensversicherung und Absicherung

Da ihr als unverheiratetes Paar kein automatisches Erbrecht habt, solltet ihr euch gegenseitig absichern. Eine Risikolebensversicherung kann sicherstellen, dass im Todesfall die Restschuld des Kredits abgedeckt wird. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, um die Finanzierung abzusichern, falls einer von euch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann.

 

Laufende Kosten und Instandhaltung

Neben der Kreditrate fallen beim Hauskauf auch laufende Kosten an, wie Grundsteuer, Versicherung und Instandhaltung. Ihr solltet frühzeitig klären, wie diese Kosten aufgeteilt werden. Oft übernimmt derjenige, der im Haus wohnt, einen größeren Anteil, während der andere, der vielleicht nur einen finanziellen Beitrag leistet, einen kleineren Teil übernimmt.

 

Tipp: Notarielle Absicherung

Egal, für welche Finanzierungsform ihr euch entscheidet, eine notarielle Absicherung ist unerlässlich. Ein Partnerschaftsvertrag, in dem alle finanziellen Beiträge, Haftungen und Regelungen für den Todesfall oder eine Trennung festgehalten werden, schützt beide Partner und sorgt für klare Verhältnisse.

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Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare beim Hauskauf

Der Kauf einer Immobilie ist eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben, besonders für unverheiratete Paare. Da es keine gesetzliche Regelung für eure Vermögensverhältnisse gibt, ist es umso wichtiger, im Vorfeld klare Vereinbarungen zu treffen. Ein Partnerschaftsvertrag bietet euch die nötige rechtliche Sicherheit.

Warum ein Partnerschaftsvertrag wichtig ist

 

Anders als bei verheirateten Paaren gibt es bei unverheirateten Partnern keinen rechtlichen Güterstand. Das bedeutet, dass ohne einen Partnerschaftsvertrag im Falle einer Trennung oder eines Todesfalls Unklarheiten über die Aufteilung des gemeinsamen Hauses entstehen können. Ein Partnerschaftsvertrag regelt im Detail, wie das Haus finanziert und im Falle einer Trennung oder eines Verkaufs aufgeteilt wird.

 

Was sollte im Partnerschaftsvertrag geregelt werden?

 

Ein Partnerschaftsvertrag sollte folgende Punkte umfassen:

  • Besitzverhältnisse: Wem gehört welcher Anteil am Haus? Diese Regelung sollte auch im Grundbuch eingetragen werden.

 

  • Finanzielle Beiträge: Es sollte klar festgehalten werden, wer wie viel Eigenkapital eingebracht hat und wer welche Anteile des Kredits zahlt.

 

  • Regelung bei Trennung: Was passiert mit dem Haus, wenn ihr euch trennt? Wird es verkauft, und wenn ja, wie wird der Erlös aufgeteilt? Alternativ kann festgelegt werden, dass einer von euch das Haus übernimmt und den anderen auszahlt.

 

  • Wertsteigerung und Wertminderung: Im Vertrag kann festgehalten werden, wie mit einer möglichen Wertsteigerung oder Wertminderung des Hauses umgegangen wird. Dies ist besonders wichtig, wenn das Haus über einen längeren Zeitraum gehalten wird.

 

  • Absicherung im Todesfall: Da unverheiratete Paare kein gesetzliches Erbrecht haben, sollte auch der Todesfall geregelt werden. Ohne Testament könnte das Haus an die gesetzlichen Erben des Verstorbenen fallen. Ein Testament oder eine Erbvereinbarung kann hier Klarheit schaffen.

 

Notarielle Beglaubigung

 

Ein Partnerschaftsvertrag sollte immer notariell beglaubigt werden. Nur so ist der Vertrag rechtlich bindend und bietet im Streitfall vor Gericht Sicherheit. Der Notar kann euch zudem beraten, welche Regelungen für eure spezielle Situation sinnvoll sind und wie ihr euch bestmöglich absichert.

 

Anpassung des Partnerschaftsvertrags

Ein Partnerschaftsvertrag sollte regelmäßig überprüft und an aktuelle Lebenssituationen angepasst werden. Ändern sich eure finanziellen Verhältnisse oder kommt es zu wichtigen Lebensereignissen wie der Geburt eines Kindes, solltet ihr den Vertrag entsprechend anpassen. Auch bei größeren Veränderungen am Haus, wie Renovierungen oder Anbauten, kann eine Anpassung notwendig sein.

 

Vorteile eines Partnerschaftsvertrags

 

Ein gut ausgearbeiteter Partnerschaftsvertrag gibt euch die Sicherheit, dass im Falle einer Trennung oder eines Todesfalls klare Verhältnisse bestehen. Dadurch vermeidet ihr nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen, sondern könnt auch finanziell besser planen.

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Trennung und Haus – Was passiert mit der Immobilie bei einer Trennung?

Eine Trennung ist nie einfach, besonders wenn ihr gemeinsam eine Immobilie gekauft habt. Da unverheiratete Paare keine rechtliche Absicherung wie verheiratete Paare haben, ist es umso wichtiger, von Anfang an klare Regelungen zu treffen, um späteren Streit zu vermeiden.

 

Mögliche Szenarien bei einer Trennung

 

Bei einer Trennung gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, was mit dem Haus passieren kann:

 

  • Verkauf der Immobilie: Eine häufige Option ist der Verkauf des Hauses. Der Erlös wird dann entsprechend der Eigentumsverhältnisse aufgeteilt. Dies ist oft die einfachste Lösung, wenn keiner von euch das Haus allein weiterführen möchte oder kann.

 

  • Übernahme durch einen Partner: Alternativ kann einer von euch das Haus übernehmen und den anderen auszahlen. Hierfür muss der übernehmende Partner meist eine neue Finanzierung aufnehmen, da der bestehende Kredit in der Regel auf beide Partner läuft.

 

  • Gemeinsame Nutzung: In manchen Fällen, vor allem wenn Kinder im Spiel sind, kann es sinnvoll sein, das Haus vorerst gemeinsam zu nutzen, bis eine langfristige Lösung gefunden ist.

 

Wer trägt die laufenden Kosten?

 

Auch während der Trennung fallen weiterhin Kosten für das Haus an, wie die Kreditraten, Nebenkosten und Instandhaltung. In der Regel übernimmt der Partner, der im Haus bleibt, diese Kosten. Es sollte jedoch vertraglich festgelegt werden, wie die Kosten während der Trennungsphase aufgeteilt werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

 

Regelungen im Partnerschaftsvertrag

 

Um klare Verhältnisse zu schaffen, sollte bereits im Partnerschaftsvertrag festgelegt werden, was im Falle einer Trennung mit der Immobilie geschehen soll. Ihr könnt zum Beispiel vereinbaren, dass das Haus verkauft oder dass einer von euch ausgezahlt wird. Auch die Aufteilung der Wertsteigerung oder Wertminderung des Hauses sollte geregelt sein.

 

Der Kredit nach der Trennung

 

Wenn ihr gemeinsam einen Kredit aufgenommen habt, haftet ihr beide gesamtschuldnerisch, auch nach einer Trennung. Das bedeutet, dass die Bank von jedem von euch die volle Rückzahlung des Kredits verlangen kann. Um diese gemeinsame Haftung aufzulösen, muss der Kreditvertrag geändert werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn einer von euch die finanzielle Möglichkeit hat, den Kredit allein weiterzuführen.

 

Tipp: Notarielle Vereinbarung

 

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, solltet ihr eine notarielle Vereinbarung treffen, die im Falle einer Trennung greift. Diese Vereinbarung regelt die Besitzverhältnisse, die Aufteilung der Kosten und die Ausgleichszahlungen im Detail. Ein solcher Vertrag schafft klare Verhältnisse und schützt euch beide vor rechtlichen Auseinandersetzungen.

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Todesfall – Absicherung des Partners beim Tod eines Eigentümers

Der Tod eines Partners ist ein schmerzlicher Verlust, der auch finanzielle Herausforderungen mit sich bringt, besonders wenn ihr gemeinsam eine Immobilie besitzt. Unverheiratete Paare haben kein gesetzliches Erbrecht, daher ist es wichtig, sich im Todesfall gegenseitig abzusichern.

 

Kein gesetzliches Erbrecht für unverheiratete Paare

 

Anders als verheiratete Paare haben unverheiratete Partner kein automatisches Erbrecht. Das bedeutet, dass das Haus im Todesfall an die gesetzlichen Erben des verstorbenen Partners fällt – in der Regel Kinder, Eltern oder Geschwister. Der überlebende Partner hat ohne ein Testament keinen Anspruch auf die Immobilie.

 

Testament und Erbvertrag

 

Um sicherzustellen, dass der überlebende Partner das Haus erbt oder weiterhin darin wohnen darf, solltet ihr frühzeitig ein Testament aufsetzen. In diesem Testament könnt ihr euch gegenseitig als Erben einsetzen. Ohne ein Testament tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, was zu finanziellen Schwierigkeiten für den überlebenden Partner führen kann. Ein Testament oder ein Erbvertrag gibt euch die Möglichkeit, die Erbfolge individuell zu gestalten und den Partner abzusichern.

 

Pflichtteil der Erben

 

Auch wenn ihr euch gegenseitig im Testament als Alleinerben einsetzt, haben nahe Angehörige wie Kinder oder Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Pflichtteil beträgt in der Regel 50 % des gesetzlichen Erbteils und muss an die Erben ausgezahlt werden. Um sicherzustellen, dass der überlebende Partner das Haus behalten kann, kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Absicherung wie eine Lebensversicherung abzuschließen.

 

Lebensversicherung zur finanziellen Absicherung

 

Eine Risikolebensversicherung ist eine gute Möglichkeit, den überlebenden Partner finanziell abzusichern. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, die dazu verwendet werden kann, den Pflichtteil der Erben zu begleichen oder den laufenden Kredit zu tilgen. Besonders wenn das Haus hoch belastet ist, kann eine Lebensversicherung verhindern, dass der überlebende Partner das Haus verkaufen muss.

 

Wohnrecht im Todesfall

 

Wenn der überlebende Partner nicht als Erbe eingesetzt wird, kann er trotzdem ein Wohnrecht erhalten. Dieses Wohnrecht muss im Testament oder Erbvertrag festgelegt werden und gibt dem überlebenden Partner das Recht, weiterhin im Haus zu wohnen, auch wenn das Eigentum an die Erben übergeht. Ein solches Wohnrecht kann zeitlich begrenzt oder lebenslang eingeräumt werden.

 

Tipp: Rechtzeitige Vorsorge treffen

 

Da der Todesfall oft unvorhergesehen eintritt, ist es wichtig, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Ein Testament, ein Erbvertrag und eine Risikolebensversicherung sind unverzichtbare Bausteine, um den Partner abzusichern. Diese Regelungen sollten regelmäßig überprüft und an veränderte Lebensumstände angepasst werden.

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Tipps für klare Verhältnisse beim Hauskauf als unverheiratetes Paar

Der Hauskauf ist eine große finanzielle Entscheidung, die gut durchdacht sein will – besonders, wenn du und dein Partner nicht verheiratet seid. Da es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die eure Vermögensverhältnisse automatisch regeln, müsst ihr selbst klare Vereinbarungen treffen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

 

Transparente Kommunikation ist der Schlüssel

 

Eine der wichtigsten Grundlagen für einen erfolgreichen Hauskauf ist die offene und transparente Kommunikation. Sprecht von Anfang an über eure Erwartungen, eure finanziellen Möglichkeiten und die Frage, was im Falle einer Trennung oder eines Todesfalls geschehen soll. Besonders, wenn einer von euch mehr Eigenkapital einbringt oder ein höheres Einkommen hat, solltet ihr klare Absprachen treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

Klare Eigentumsverhältnisse im Grundbuch festhalten

 

Die Eigentumsverhältnisse sollten klar und transparent geregelt sein. Ihr könnt beide im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen werden, und zwar entweder zu gleichen Teilen oder nach dem Verhältnis eurer finanziellen Beiträge. Wenn einer von euch mehr Eigenkapital einbringt, kann der Grundbucheintrag entsprechend angepasst werden. Wichtig ist, dass die Vereinbarungen im Grundbuch mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen.

 

Partnerschaftsvertrag aufsetzen

 

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine rechtliche Absicherung, die unverheirateten Paaren hilft, klare Verhältnisse zu schaffen. In diesem Vertrag könnt ihr festhalten, wie die Besitzverhältnisse am Haus geregelt sind, wer welche finanziellen Beiträge leistet und was im Falle einer Trennung oder eines Todesfalls mit dem Haus passieren soll. Ein solcher Vertrag sollte immer notariell beglaubigt werden, um rechtlich bindend zu sein.

 

Absicherung für den Todesfall

 

Da unverheiratete Paare kein gesetzliches Erbrecht haben, ist es besonders wichtig, sich für den Todesfall abzusichern. Ein Testament, in dem ihr euch gegenseitig als Erben einsetzt, kann sicherstellen, dass der überlebende Partner das Haus erbt. Alternativ könnt ihr eine Lebensversicherung abschließen, die im Todesfall die finanzielle Belastung des überlebenden Partners reduziert.

 

Laufende Kosten fair aufteilen

 

Neben den Kreditraten fallen beim Hauskauf auch laufende Kosten an, wie Grundsteuer, Versicherungen und Instandhaltung. Ihr solltet frühzeitig klären, wer welche Kosten übernimmt. Es empfiehlt sich, diese Regelung schriftlich festzuhalten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

 

Tipp: Flexibilität bewahren

 

Obwohl klare Absprachen wichtig sind, solltet ihr euch eine gewisse Flexibilität bewahren. Lebensumstände ändern sich – sei es durch ein höheres Einkommen, den Zuwachs einer Familie oder den Wunsch nach einem Umzug. Passt eure Vereinbarungen regelmäßig an, um sicherzustellen, dass sie immer noch eure aktuellen Bedürfnisse widerspiegeln.

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Beratung zur Finanzierung eines Hauses als unverheiratetes Paar

Die Finanzierung eines Hauses als unverheiratetes Paar ist eine der größten Herausforderungen, da ihr finanziell und rechtlich nicht automatisch verbunden seid. Um die bestmögliche Finanzierung zu finden, ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und auf professionelle Unterstützung zu setzen.

 

Finanzierung gemeinsam oder getrennt?

 

Die erste Frage, die du und dein Partner klären müsst, ist, ob ihr den Kredit gemeinsam oder getrennt aufnehmt. Bei einer gemeinsamen Kreditaufnahme haften beide Partner gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass die Bank von jedem von euch die gesamte Kreditsumme verlangen kann, wenn einer von euch nicht zahlt. Der Vorteil ist, dass die Bank euer gemeinsames Einkommen berücksichtigt und ihr oft eine höhere Kreditsumme bekommt.

 

Bei einer getrennten Kreditaufnahme nimmt jeder von euch einen eigenen Kredit auf, der seinem Anteil am Haus entspricht. Diese Methode gibt euch mehr finanzielle Unabhängigkeit, da jeder nur für seinen Teil haftet. Allerdings können die Zinsen bei einer getrennten Kreditaufnahme höher ausfallen, da die Bank nur das Einkommen des jeweiligen Kreditnehmers berücksichtigt.

 

Eigenkapital und Finanzierung aufteilen

 

Ein zentraler Punkt bei der Finanzierung ist das Eigenkapital. Wenn einer von euch mehr Eigenkapital einbringt, solltet ihr dies fair regeln und im Grundbuch festhalten. Diese Vereinbarungen sind wichtig, um im Falle einer Trennung oder eines Verkaufs klare Verhältnisse zu schaffen.

 

Baufi Deutschland als Partner für deine Finanzierung

 

Bei der Finanzierung stehen wir von Baufi Deutschland dir zur Seite. Wir vergleichen für dich bis zu 600 Banken und finden so das beste Angebot, das zu deinen finanziellen Bedürfnissen passt. Dabei begleiten wir dich durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis hin zum Abschluss des Kreditvertrags. Mit unserer Unterstützung kannst du sicher sein, dass du die bestmöglichen Konditionen erhältst.

 

Absicherung durch Risikolebensversicherungen

 

Da unverheiratete Paare kein automatisches Erbrecht haben, ist es sinnvoll, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Diese Versicherung stellt sicher, dass im Todesfall die Restschuld des Kredits abgedeckt wird, sodass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist. Die Versicherungssumme sollte dabei so gewählt werden, dass sie den gesamten noch offenen Kreditbetrag abdeckt.

 

Laufende Kosten und Instandhaltung

 

Auch die laufenden Kosten für das Haus müssen bei der Finanzierung berücksichtigt werden. Dazu gehören Grundsteuer, Versicherungen und Instandhaltung. Ihr solltet im Vorfeld klären, wer welche Kosten trägt und diese Vereinbarungen schriftlich festhalten.

 

Tipp: Finanzierung regelmäßig überprüfen

 

Nach dem Hauskauf ist es wichtig, die Finanzierung regelmäßig zu überprüfen. Falls sich eure finanziellen Verhältnisse ändern, wie zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung oder die Geburt eines Kindes, könnt ihr eure Finanzierung entsprechend anpassen. So bleibt ihr finanziell flexibel und könnt von den besten Konditionen profitieren.

 

Mit diesen umfassenden Informationen und der Unterstützung durch Baufi Deutschland steht einer erfolgreichen Finanzierung nichts im Wege.

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Nadine Oschmann

Nadine Oschmann

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